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Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung – PflSchSachkV 2013

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1(Fundstelle:
2BGBl. I 2013, 1960)


. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .
(Bezeichnung der zuständigen Stelle)


Zeugnis

über die Prüfung nach der Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung


Herr/Frau . . . . . . . . . .
geboren am  . . . . . . . . . .

in . . . . . . . . . .
hat am . . . . . . . . . . 

die Prüfung über die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für eine Tätigkeit

im Sinne des § 9 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 des Pflanzenschutzgesetzes

im Sinne des § 9 Absatz 1 Nummer 4 und 5 des Pflanzenschutzgesetzes

mit folgenden Ergebnissen bestanden:


Prüfungsergebnis

Note
Fachtheoretischer Teil

Schriftliche Prüfung

. . . . . . .
Mündliche Prüfung

. . . . . . .
Fachpraktischer Teil . . . . . .


Datum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Unterschrift(en) . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .



                                (Siegel der zuständigen Stelle)
Zuletzt geändert durch Art. 376 V v. 31.8.2015 I 1474
Seite zuletzt aktualisiert am 20. Dezember '25